Allgmeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Mitgliedschaftsmodell des Selbstbedienungsladens (SB-Laden)
§ 1 Gegenstand der Mitgliedschaft und Vorteile
Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zum Einkauf im SB-Laden außerhalb der regulären, personalbesetzten Öffnungszeiten im Zeitraum von täglich 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr (erweiterte Öffnungszeiten).
Das Mitglied erhält gegen Vorlage seiner personalisierten Kundenkarte (bzw. des QR-Codes) einen Rabatt von 20 % auf das reguläre Sortiment des SB-Ladens.
Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft, den Rabatten und den erweiterten Öffnungszeiten sind ausdrücklich: das Bistro, der Secondhand-Bereich, sowie alle sonstigen betrieblichen Nebenräume. Diese Bereiche sind außerhalb der regulären Personalzeiten für Mitglieder strengstens untersagt und physisch oder optisch (z. B. durch Türen, Absperrbänder oder Kordeln) abgegrenzt. Ein Betreten dieser Zonen stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.
§ 2 Kartennutzung und Haushaltsregelung
Die Kundenkarte bzw. der QR-Code ist für den Vertragspartner sowie für im selben Haushalt lebende Personen (z. B. Partner, Mitbewohner) gültig und darf innerhalb dieser Wohngemeinschaft gemeinsam genutzt werden.
Eine gewerbliche Weitergabe oder die Weitergabe der Karte an Personen außerhalb des eigenen Haushalts ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Betreiber die fristlose Kündigung und Sperrung vor.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung und Kundenkarte
Der Vertrag kommt durch das Absenden des Online-Anmeldebogens durch den Kunden und die anschließende Annahme durch den Betreiber zustande.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an bistro[at]weltkind.bio).
Die Mitgliedschaft sowie das Recht zur Nutzung der erweiterten Öffnungszeiten beginnen, sobald das SEPA-Lastschriftmandat erfolgreich erteilt wurde und die physische Kundenkarte im Laden zur Abholung bereitliegt.
Die Kundenkarte wird nicht per Post versandt, sondern liegt ab 2 Tagen nach erfolgreichem Ausfüllen des SEPA-Mandats während der regulären Öffnungszeiten im Laden zur Abholung bereit (bitte das Personal ansprechen). Ab diesem Zeitpunkt ist der Zugang für die erweiterten Öffnungszeiten freigeschaltet.
§ 4 Anpassung der Öffnungszeiten
Der Betreiber ist berechtigt, die erweiterten Öffnungszeiten (aktuell täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr) aus wichtigem Grund (z. B. technische Änderungen, Sicherheitsaspekte, geringe Frequenz oder behördliche Auflagen) in angemessenem Umfang anzupassen oder zu verkürzen.
Die Mitglieder werden über wesentliche Änderungen der Öffnungszeiten rechtzeitig vorab (mindestens 14 Tage im Voraus) per E-Mail oder durch Aushang im Laden informiert.
§ 5 Videoüberwachung und Sicherheit
Zum Schutz der Einrichtung, zur Verhinderung von Diebstählen und Vandalismus sowie zur Gewährleistung der Sicherheit während der unbemannten Öffnungszeiten kann der Verkaufsraum videoüberwacht werden.
Die Aufzeichnung erfolgt datenschutzkonform gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Entsprechende Hinweisschilder sind im Laden angebracht. Die Aufnahmen werden nach einer kurzen Frist automatisch gelöscht, es sei denn, ein konkreter Schadensfall oder Vorfall erfordert eine temporäre Sicherung zur Beweissicherung.
§ 6 Verlust der Kundenkarte und Haftung des Mitglieds bei Beschädigungen
Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die es (oder von ihm in den Laden mitgebrachte Personen / im selben Haushalt lebende Mitnutzer) am Eigentum des Bioladens, an der Einrichtung, an Regalen, an der Technik (z. B. Zugangsterminals, QR-Code-Scanner) oder an Waren während der erweiterten Öffnungszeiten schuldhaft verursachen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, wahrgenommene Beschädigungen, Mängel oder technische Defekte (z. B. an der Eingangstür oder der Beleuchtung) unverzüglich an den Bioladen zu melden.
Bei Verlust der Mitglieds-Kundenkarte bzw. des QR-Codes, ist dies der Weltkind GbR umgehend mitzuteilen, sodass diese eine Sperrung des Zutritts vornehmen kann. Für die Bereitstellung einer neuen Kundenkarte wird dem Mitglied einmalig ein Betrag von 15 Euro berechnet.
§ 7 Haftung der Weltkind GbR (Technische Ausfälle & Verfügbarkeit)
Der Betreiber bemüht sich um eine reibungslose Bereitstellung der erweiterten Öffnungszeiten und der technischen Zugangskontrolle.
Ein Anspruch des Mitglieds auf durchgehende, ununterbrochene Verfügbarkeit der erweiterten Öffnungszeiten besteht jedoch nicht. Bei technischen Defekten, Stromausfällen, Internet- oder Systemausfällen, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt kann der unbemannte Zugang vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Schadensersatzansprüche des Mitglieds wegen eines vorübergehenden Ausfalls der erweiterten Öffnungszeiten oder technischer Probleme beim Einlass sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers – ausgeschlossen.
§ 8 Produktqualität und Mängel während unbemannter Zeiten
Während der unbemannten Öffnungszeiten findet kein persönlicher Verkauf statt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden beim Warenkauf bleiben unberührt.
Stellt ein Mitglied beim Einkauf einen Qualitätsmangel fest, ist das Mitglied verpflichtet, den Artikel vorerst nicht zu nutzen und den Betreiber beim nächsten regulären Personalbesuch (oder per E-Mail mit Foto) zu informieren. Der Mangel wird kulant im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen reguliert.
§ 9 Zahlungsabwicklung via GoCardless & SEPA
Die Mitgliedsbeiträge (inkl. gewähltem freiwilligen Soli-Aufschlag) werden monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister GoCardless eingezogen.
Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Kommt es zu einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, werden die anfallenden Bankgebühren sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Zudem ist der Betreiber berechtigt, den elektronischen Zutritt (QR-Code) bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zu sperren.